Denkmalschutzabschreibung nach §§ 7h/7i und § 10f EStG
Die Denkmalabschreibung oder auch kurz Denkmal-AfA ist die Absetzung der Sanierungskosten einer Denkmalimmobilie über einen verkürzten Zeitraum in der Steuererklärung. Der Staat fördert mit der Gewährung der Denkmal-AfA die Sanierung von historisch erhaltenswerten, denkmalgeschützten Gebäuden.
Die Denkmalabschreibung kann von Kapitalanlegern als auch von Selbstnutzern in Anspruch genommen werden. Dabei gibt es aber Unterschiede.
Wie ist die Denkmal-AfA für Kapitalanleger geregelt?
Kapitalanleger, die eine denkmalgeschützte Immobilie (Haus oder Wohnung) erwerben, sanieren und dann vermieten, können die Sanierungskosten (je nach Objekt zwischen 60% und 80% des Kaufpreises) im Rahmen der Denkmal-AfA für acht Jahre mit neun Prozent jährlich und für weitere vier Jahre mit je sieben Prozent steuerlich abschreiben.
Beispiel für Kapitalanleger mit Haushaltseinkommen im Spitzensteuersatz
Kaufpreis der Immobilie (nach KfW-Zuschuss: 3.950€/qm
Sanierungsanteil an den Gesamtkosten: 70%
Sanierungskosten nach §§7i, 7h EStG: 2.765€/qm
Steuerrückfluss durch Denkmal-AfA über 12 Jahre: 1.342€/qm
Effektiver Kaufpreis nach Denkmalabschreibung: 2.608€/qm
Je nach der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens erhalten Sie als Kapitalanleger durch die steuerliche Förderung im Rahmen der Denkmalabschreibung bis zu einem Drittel des Kaufpreises durch Steuererstattungen zurück.
Wie ist die Denkmal-AfA für Selbstnutzer geregelt?
Erwerber, die eine denkmalgeschützte Immobilie (Haus oder Wohnung) sanieren und dann selbst bewohnen, können 90% der anfallenden Sanierungskosten (je nach Objekt zwischen 60% und 80% des Kaufpreises) im Rahmen der Denkmal-AfA auf zehn Jahre steuerlich abschreiben.
Beispiel für Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen im Spitzensteuersatz
Kaufpreis der Immobilie (nach KfW-Zuschuss: 3.950€/qm
Sanierungsanteil an den Gesamtkosten: 70%
Sanierungskosten nach §10f EStG: 2.489€/qm
Steuerrückfluss durch Denkmal-AfA über 10 Jahre: 1.219€/qm
Effektiver Kaufpreis nach Denkmalabschreibung: 2.730€/qm
Je nach der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens erhalten Sie als Selbstnutzer durch die steuerliche Förderung im Rahmen der Denkmalabschreibung bis zu 30% des Kaufpreises durch Steuererstattungen zurück.
„Wer die Pflicht hat,
Steuern zu zahlen,
der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.“
(Helmut Schmidt, ehem. Bundeskanzler und BGH-Urteil von 1965)
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht
von der Pflicht zum Steuer zahlen.
Die Kenntnis aber häufig.“
(Meyer Amschel Rothschild, dt. Bankier)